Vertragsabschluss
II Preise und Zahlungsbedingungen
III Eigentumsvorbehalt
Lieferfristen, Liefertermine
II Teillieferungen
III Versand und Gefahrübergang
Rechte des Käufers bei Mängeln
II Haftungsbegrenzung
III Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
Anzuwendendes Recht
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf vorn 10.4.1980 (CISG- convention on contracts for the international sale of goods.)
II Gerichtsstand
Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist München. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
III Verbindlichkeit des Vertrags
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.